FIAC - Prof. Dr. Knut Henkel


Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung

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Fair Value by Designation (FVBD)


Auch als sog. Fair Value Option (FVO) bezeichnet. Eine von mehreren IFRS 9-Bewertungskategorien. Neben Finanzinstrument (FI) der Unterkategorie Trading (TRD), die zwingend der Unterkategorie TRD und damit der Kategorie Fair Value through Profit and Loss (FVTPL) zuzuordnen sind, können grundsätzlich alle anderen Fremdkapital-Finanzinstrumente bei ihrer erstmaligen Erfassung der Kategorie „freiwillig“ erfolgswirksam zum Fair Value (FV) bewertet (FVBD) zugeordnet werden (also so wie Trading-Bestände, nur dass die Trading-Absicht nicht gegeben ist). Bei finanziellen Vermögenswerten (IFRS 9.4.1.5) und finanziellen Verbindlichkeiten (IFRS 9.4.2.2. (a)) ist dies z.B. dann möglich, wenn durch die Anwendung der FVO Ansatz- oder Bewertungsinkongruenzen und somit sog. Rechnungslegungsanomalie vermieden bzw. signifikant reduziert werden (IFRS 9.B4.1.29-B4.1.32). Beispiel: Eine erworbene Festzins-Anleihe (Kategorie AC) ist mit einem Payer-Zinsswap (Kategoire FVTPL-TRD) gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert. Es liegt kein Hedge Accounting vor. Das zinsinduzierte Bewertungsergebnis der Anleihe wird nach IFRS in diesem Fall nicht in der GuV gezeigt, das gegenläufige Bewertungsergebnis des Swaps aber sehr wohl. Dadurch entsteht eine Rechnungslegungsanomalie, also ein „verzerrtes“ Ergebnis in der IFRS-GuV. Wendet man freiwillig die FVTPL-Bewertung auf die Anleihe an und ordnet diese der Kategoire FVBD zu, würde sich die Verzerrung reduzieren. Bei FVBD-Verbindlichkeiten ist allerdings die Besonderheit zu berücksichtigen, dass der Teil der FV-Veränderung, der auf die eigene Bonität entfällt, in das OCI (und nicht in die GuV) zu buchen ist (IFRS 9.5.7.7 (a)). Bei finanziellen Verbindlichkeiten kann zudem durch die Anwendung der FVBD-Kategorie das Abtrennen eines sog. Embedded Derivatives (ED) vermieden werden (IFRS 9.4.2.2 i.V.m. IFRS 9.4.3.5).

Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).

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